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Im Stadtgebiet | Rettungsgasse | Wegerecht im Straßenverkehr | eCall in Ihrem Fahrzeug
Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren. Deshalb parken Sie nie:
Wenn Sie in einem Gebiet mit engen Straßen wohnen, haben Sie sicherlich oft genug selbst Probleme bei der Durchfahrt oder beim Parken. Die Straßenverkehrsordnung schreibt mindestens drei Meter verbleibende Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn vor. In Kurven und Einmündungen entsprechend mehr. Denken Sie aber bitte daran: Mit nur wenigen freien Zentimetern links und rechts vom Feuerwehrfahrzeug ist ein zügiges Durchkommen auch nicht möglich.
Achten Sie beim Parken also bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr problemlos gewährleistet ist. Verkehrsteilnehmer können übrigens haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen.
Aber bedenken Sie lieber: Auch Sie könnten unsere Hilfe einmal brauchen. Sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn über die Problematik.
Bilden Sie bei Stau auf der Autobahn und auf sonstigen mehrspurigen Kraftfahrstraßen immer schon vorsorglich eine Rettungsgasse zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen rechts daneben.
Die Rettungsgasse muss so breit sein, dass diese auch von Feuerwehrgroßfahrzeugen zügig passiert werden kann. Das nachfolgende Video erklärt das Bilden der Rettungsgasse auf zwei- bis vierspurigen Straßen besonders anschaulich.
Sicherlich waren Sie auch schon einmal in dieser Situation: Sie stehen an einer Kreuzung an einer roten Ampel und hinter Ihnen bemerken Sie ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn. Verkehrsteilnehmer reagieren auf solche Einsatzfahrzeuge recht unterschiedlich. Aber wie verhalten Sie sich richtig?
Im § 38 der Straßenverkehrsordnung steht unter anderem: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ... ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Das bedeutet, Sie sind als Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Einsatzfahrzeuge zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an ihrer Weiterfahrt nicht zu hindern.
Schwierig wird es für Sie dann, wenn Sie aufgrund dichten Verkehrs oder bei Stau Ihr Fahrzeug nicht zur Seite fahren können. Die herannahenden Großfahrzeuge der Feuerwehr und das laute Einsatzhorn erzeugen zusätzlich Stress, was bei manchen Verkehrsteilnehmern zu unüberlegten Reaktionen führt.
Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie Ruhe!
Abhängig von der Situation beherzigen Sie die folgenden Tipps:
Beachten Sie, dass Sie bei allem, was Sie in einer solchen Situation tun, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss.